Werbung, die provoziert und die Gemüter erhitzt, begegnet uns in regelmäßigen Abständen. Sei es die Sixt-Kampagne, die Gustl Mollath für ihre Zwecke missbrauchte, oder Hornbach, die mit ihrem „Stahl-Hammer“ bei vielen unliebsame Assoziationen auslöste.
Wie frei ist die Werbebranche eigentlich noch, wie weit darf sie gehen, ohne reglementiert und zurechtgestutzt zu werden? Das aktuelle Verbot von Marlboros „Maybe“-Kampagne und die sich anschließende Klage des Konzerns, lässt die Debatte um die Einschränkung der Werbefreiheit neu entbrennen.
Der bereits seit drei Jahren laufenden Kampagne des Philipp-Morris Konzerns wurde durch das Landratsamt München ein jähes Ende gesetzt. Das Argument der Behörden lautet: die Kampagne mache aus einem Zauderer, einem „Maybe“, einen Macher und verleite vor allem Jugendliche zum Rauchen.
Ein sehr guter und unterstützenswerter Ansatz soweit.
Doch geht es den Behörden hier wirklich um den Jugendschutz? Oder steckt nicht vielmehr der Wunsch nach einem generellen Verbot der Tabakwerbung dahinter? Schließlich bemüht sich das Verbraucherschutzministerium seit Jahren darum, ein generelles Verbot der Werbung für Tabakprodukte in der „Nationalen Strategie zur Sucht- und Drogenpolitik“ zu verankern. Nicht ganz unkritisch, da es sich bei Tabak bekanntermaßen um ein legales Produkt handelt, an dem der Bund sich ein ganz ordentliches Taschengeld verdient.
Marlboro selbst gibt an, seine Kampagne halte sich an alle gesetzlichen Vorschriften. Mehr noch, man habe jedes einzelne Motiv durch die Wettbewerbszentrale prüfen lassen.
Werbeverbote und -Einschränkungen können fast jede Branche treffen. Besonders Fastfood, Limonaden und Lebensmittel generell laufen Gefahr von einem Werbeverbot der EU-Kommission eingeholt zu werden. Manch einer fordert gar ein Werbeverbot für Barbie-Puppen, da sie zum Schlankheitswahn verleiten.
Doch wie sinnvoll und vor allem nötig sind Werbeverbote in unserer heutigen Zeit noch? Meldet sich der Verbraucher nicht von allein wenn die Grenzen des guten Geschmacks überschritten sind? Oder ist es dann bereits zu spät und die Folgen für den Verbraucher unumkehrbar?
Fest steht, Verbraucher strafen „schwarze Schafe“ zunehmend ab, wie kürzlich im Fall von Barilla, dessen Chef durch homophobe Äußerungen die Öffentlichkeit verschreckte und bei zahlreichen Kunden einen Boykott der Nudeln auslöste.
Sollten Meinungs-, Medien- und Informationsfreiheit also uneingeschränkt für jede Werbung gelten, da sich die Verbraucher durch öffentlichkeitswirksame Shitstorms und Produktboykott selbst wehren können oder bedarf es an dieser Stelle einer genauen Reglementierung?