Irreführende Werbung – von Julia Roberts, Photoshop und anderen Irrtümern

Models in der Werbung sind retuschiert. Das ist weder ein Geheimnis, noch eine Überraschung.

Insbesondere die Kosmetikbranche möchte uns gerne weiß machen, wie schön wir doch mit ihren Produkten werden können. Mir huscht beim Betrachten einer solchen Anzeige gerne mal ein Schmunzeln über das Gesicht und nicht nur mir ist wohl klar, dass hier einiges „gephotoshopt“ wurde.

Gut, wir haben die Schummelei erkannt, aber wie weit darf ein Grafiker gehen?

Jedenfalls nicht so weit, wie er will: Die britische Werbeaufsicht Advertising Standard Authority (ASA) hat aktuell zwei Kampagnen der Marke L’Oreal verboten, da die Bilder zu sehr bearbeitet und die Werbung damit irreführend sei.

Lancome-Werbung mit Julia Roberts

Lancome-Werbung mit Julia Roberts

In beiden Kampagnen geht es um das Produkt Make-Up.

Auf der Anzeige von Lancome ist Julia Roberts zu sehen – mit einem zweifelsfrei makellosen Tein, der einzig und allein durch das Produkt „Teint Miracle“ entstanden sein soll. So suggeriert es zumindest die Anzeige (siehe Abbildung links).

Wohl kaum!

Ebenso verboten wurde die Anzeige von Maybelline für das Produkt „Eraser“. Das Produkt soll Krähenfüße und dunkle Ränder unter den Augen abdecken. Wie perfekt es dies angeblich tut, zeigt die Anzeige (unten) direkt im Gesicht von Christy Turlington.

Wer es glaubt!

Maybelline-Werbung mit Christy Turlington

Maybelline-Werbung mit Christy Turlington

Ich nicht! Das dachte sich auch die britische Abgeordneten Jo Swinson, die die Abbildungen als zu stark retuschiert kritisiert und die digitale Nachbearbeitung als irreführend bezeichnet. Die ASA gab der Beschwerde nach dessen Prüfung statt und verbot die Bilder.

A propos Prüfung: Für einen Vergleich bat die ASA L’Oreal um die Herausgabe der unbearbeiteten Originalaufnahmen. Keine Chance: L’Oreal  berief sich auf ihre Verträge mit den Schauspielerinnen.

Aber nicht nur in Großbritannien, sondern auch in Deutschland ist irreführende Werbung verboten. Das Gesetzt gegen den Unlauteren Wettbewerb beinhaltet unter anderem das Gesetz gegen irreführende geschäftliche Handlung. Zusammengefasst: „Unlauter handelt, wer irreführend wirbt.“ Dabei sind unter anderem die „von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse“ auch in „bildlichen Darstellungen“ zu berücksichtigen.

Scheint also ganz so, als hätten beide Kampagnen auch in Deutschland wenig Chancen. Aber sind wir doch mal ehrlich: Ist das Gesicht von Julia Roberts in dieser Kampagne wirklich glatter, ebener und schöner als das all der anderen für Make-Up werbende Models in deutschen Kampagnen?

Ich denke nicht, aber: Wo kein Kläger da kein Richter! Und genau das scheint immer seltener der Fall. Die Zahl der Beschwerden wegen irreführender Werbung beim Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb sind allein 2010 um fünf Prozent auf 6500 gestiegen. Angeschwärzt werden die Unternehmen dabei häufig von der Konkurrenz.

So ist es vielleicht nur eine Frage der Zeit, bis uns ein Make-Up-Unternehmen selbst von einigen tot-retuschierten Kosmetik-Gesichtern in der Werbung befreit.

Wir warten es ab!

EDIT am 19. März 2012:

Und es geht weiter: Demi Moore: Mehr Photoshop geht nicht!

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